Im Wald brütende Großvogelarten reagieren mit Beginn der Brutzeit sehr empfindlich auf Störungen. In dieser sensiblen Zeit können die Altvögel derart beunruhigt werden, dass sie ihr Revier aufgeben, den Horstbau abbrechen,nicht mit der Brut beginnen oder – im schlimmsten Falle – eine begonnene Brut aufgeben. Die Bewirtschaftung der Wälder etwa durch die Holzernte, die Jagd, menschliche Freizeitaktivitäten abseits der Wege oder sogar Tierfotografen können solche Störungen auslösen.
Die Großvogelarten zählen nach den Naturschutzgesetzen zu den besonders geschützten Arten, die grundlos weder gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen. Daneben ist auch die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (z.B. Horst, Horstbaum mit Umfeld) dieser Arten verboten. Um den gesetzlichen Schutz der Horste und der Bruten sicherstellen zu können, müssen diese erst einmal erkannt und dann bei der Bewirtschaftung der Wälder beachtet werden. Denn nur was man kennt, kann man auch schützen.
Diese gemeinsam von den Bayerischen Staatsforsten und dem Landesbund für Vogelschutz herausgegebene Multimedia-Story soll dafür wichtige Hinweise liefern.
Martin Neumeyer & Dr. Norbert Schäffer
Vorstandsvorsitzender Vorsitzender LBV
Bayerische Staatsforsten