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Beschwerdeverfahren der Bayerischen Staatsforsten AöR gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Die Bayerischen Staatsforsten sind ein Unternehmen, welches aufgrund seiner Aufgabe als Bewirtschafter des Staatswaldes in Bayern stark im Blickfeld der Öffentlichkeit steht.

Neben der vorbildlichen und nachhaltigen Bewirtschaftung des Staatswaldes bildet v.a. auch gesetzestreues und ethisches Verhalten die Grundlage für langfristigen Erfolg und die Akzeptanz des Handelns der Bayerischen Staatsforsten in der Öffentlichkeit. Gesetzestreue, Geschäftsmoral und Integrität sichern dabei die Glaubwürdigkeit unseres Unternehmens. Gefahren, die zu Glaubwürdigkeits- bzw. Vertrauensverlusten führen können, ist deshalb bereits präventiv entgegenzuwirken. 

Auch unsere Geschäftspartner können uns dabei unterstützen, indem Sie bei Kenntniserlangung von Gesetzesverstößen uns diese melden. Hierfür steht Ihnen das Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Expertise der Ratisbona Compliance GmbH zur Verfügung. Es schafft durch einen unbeschränkten Zugang, eine klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erstbewertung zusätzliches Vertrauen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen und trägt damit dazu bei, den nachhaltigen Erfolg der Bayerischen Staatsforsten zu sichern und Schaden vom Unternehmen abzuwenden.

Das Hinweissystem ist zu erreichen unter:

Start-LkSG | Das Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Expertise | Ratisbona Compliance (ratisbona-compliance.de)