Gefahr erkannt – Gefahr gebannt
Heigenbrücken, 09. Juni 2015 - Im Revier Schöllkrippen wurden letzte Woche, im Bereich der Staatsstraße 2306 Geiselbach --> Gelnhausen und auf der Gelnhäuser Straße nach Westerngrund, Baumfällungen aus Gründen der Verkehrssicherheit durchgeführt.
Zweimal im Jahr überprüfen die Förster des Forstbetriebes Heigenbrücken in ihren Revieren die Waldränder an den öffentlichen Straßen auf Gefährdungssituationen, die Auswirkungen auf die Sicherheit des Straßenverkehrs haben können. Diese Überprüfung erfolgt zusammen mit den zuständigen Straßenmeistereien. Bäume mit Faulstellen oder Schäden im Bereich von Stamm oder Krone, bereits abgestorbene oder solche die vom Wind oder Schnee beschädigt worden sind, können eine Gefahr bedeuten und müssen beseitigt werden.
Bei den durchzuführenden Besichtigungen werden die verkehrsgefährdenen Bäume markiert und in einem Protokoll zusätzlich notiert. Die oft schwierigen Baumfällungen werden von den Forstwirten des Forstbetriebes Heigenbrücken durchgeführt. Oft ist dabei auch ein Forstschlepper erforderlich, der den zur Fällung vorbereiteten Baum umseilt. Der betroffene Straßenabschnitt wird vor der Maßnahme durch eine entsprechende amtliche Beschilderung und eine Ampelanlage fachgemäß gesichert. Den Rahmen hierfür gibt die verkehrsrechtliche Anordnung, vom Landratsamt bzw. der Gemeinde. Das Holz verbleibt entweder der Natur als „Totholz“ oder wird zum Teil als Brennholz verkauft.