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Nistplätze von Schwarzstorch und Co. erkennen und schützen leicht gemacht

LBV und Bayerische Staatsforsten stellen Broschüre „Großvogelhorste im Wald“ vor

Hilpoltstein/Regensburg, 01.07.19 – Nur was man kennt, kann man schützen. Das gilt besonders für im Wald brütende Großvogelarten, wie Schwarzstorch, Habicht und Rotmilan. Die imposanten Federtiere sind Meister des Versteckens, da sie ihre Horste fast unsichtbar im dichten Kronendach verbergen. Eine neue Broschüre von LBV und Bayerischen Staatsforsten zeigt nun, wie Förster und Vogelschützer den scheuen Waldbewohnern auf die Spur kommen können – und wie darüber hinaus Waldbesucher helfen können. 

Sie haben eine imposante Größe, brüten gerne im Wald und mögen es ruhig. Die Rede ist von Großvögeln mit Flügelspannweiten von etwa 60 Zentimetern, wie der Baumfalke, bis deutlich über zwei Metern, wie etwa der Seeadler. Rund 20 Großvogelarten, die Horste bauen und nutzen, gibt es in Bayern. „Vor allem während der Brutzeit ab etwa März reagieren die Großvögel sehr empfindlich auf Störungen“, sagt Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender. „Die Bewirtschaftung von Wäldern im Rahmen der Holzernte, aber auch verschiedene Freizeitaktivitäten von Waldbesuchern können die Vögel so stark beunruhigen, dass sie den Horstbau abbrechen oder sogar ihre Brut verlassen und ihr Revier dauerhaft aufgeben“, so Schäffer weiter.

Damit es nicht soweit kommt, hat der LBV zusammen mit den Bayerischen Staatsforsten eine Broschüre erstellt. „Der naturnah bewirtschaftete Wald ist wichtiger Lebensraum für Großvögel, viele Arten haben sich in den Staatswäldern in den letzten Jahren wieder angesiedelt und Populationen erholt. Unsere gemeinsame Broschüre soll diesen positiven Trend unterstützen, als Entscheidungshilfe für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für Waldbesucher, um damit Horste zu erkennen und diese dann auch zu schützen“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Staatsforsten, Martin Neumeyer. Entdecken Waldbesucher einen Horstbaum, sollten sie sich ruhig entfernen und anschließend den Waldbesitzer sowie die zuständigen Behörden informieren. Befindet sich der Brutbaum im Staatswald, so wird er durch die Försterinnen und Förster markiert und bei der Bewirtschaftung in einer Horstschutzzone entsprechend berücksichtigt. Keinesfalls sollte der Standort öffentlich gemacht werden.

Für Horstbäume im Staatswald stellen die zuständigen Försterinnen und Förster in ihren Planungen sicher, dass die Vögel ihren Nachwuchs möglichst ungestört großziehen können. Martin Neumeyer erklärt: „Wichtige Biotop- und Horstbäume werden von uns erhalten und nicht gefällt. Die Waldpflegemaßnahmen richten wir zeitlich und räumlich so aus, dass die Vögel während der Brutzeit möglichst wenig gestört werden.  

Weitere Informationen zur Broschüre und eine Download-Möglichkeit finden Sie hier. Sie können die Broschüre hier bestellen.

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Präsentation der Broschüre im Nürnberger Reichswald unter einem (dieses Jahr nicht bewohnten) Habichtshorst: Download Bild

LVB-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer (li) und der Vorstandsvorsitzende der Bayerischen Staatsforsten Martin Neumeyer stellen die Broschüre "Großvogelhorste" im Nürnberger Reichswald vor: Download Bild