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Wanderfalken-News aus dem Forstbetrieb Schliersee

Die bayerischen Bestände des Wanderfalken erholen sich nach und nach.

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Die Beschilderung am Leonhardstein für Kletterinnen und Kletterer.

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24. März 2022, Schliersee - Der Schutz des Wanderfalken ist uns ein besonderes Anliegen. Während der Brutzeit ergeben sich daher für Kletterinnen und Kletterer am Leonhardstein andere Routen.

Liebe Naturfreundinnen und -freunde, liebe Kletterinnen und Kletterer, unser Wanderfalkenpaar brütet auch heuer wieder am Leonhardstein. Das freut uns natürlich sehr. Es gibt allerdings eine Neuerung im Brutgeschehen: Das Brutpaar ist von der Westwand in die Südostwand umgezogen. In ihrem ursprünglichen Nest brütet heuer ein Kolkrabenpaar.

Wie ihr sicher wisst, sind Wanderfalken sehr selten in Bayern, der Bestand erholt sich aber nach und nach. Trotzdem benötigt der Wanderfalke besonderen Schutz vor Störungen durch den Menschen.

Was bedeutet das konkret?

Wanderfalken sind sehr störanfällig. Deshalb sind alle Kletterrouten östlich der Flora-Bohra-Route aufgrund der Brutaktivität der Wanderfalken von 01.03. – 31.07. gesperrt. Das heißt: Gesperrt ist der Bereich von der Route Quaxi bis zur Route Kuschelrock. Nicht betroffen sind die Mehrseillängenrouten wie z.B. Flohra Bohra an den Platten links davon. Auch die Sportklettersektoren mit einer Seillänge an der "Welle" und "Calimero" sind frei. Allerdings solltet ihr auch in den nicht gesperrten Wandbereichen unnötigen Lärm vermeiden.

Ihr findet dazu eine genaue Beschilderung am Leonhardstein. Wir bitten euch daher: haltet euch an diese freiwillige Vereinbarung, um eine behördliche Sperrung der Kletterrouten zu verhindern.

Wenn ihr mehr über den Wanderfalken erfahren möchtet, dann klickt hier auf die Seite des Landesbundes für Vogelschutz (LBV):

Wanderfalken-Schutz in Bayern - LBV - Gemeinsam Bayerns Natur schützen

Noch ein wichtiger Hinweis zum Anlegen neuer Routen: Das Einbohren von neuen Routen und Erweiterungen im Bereich Leonhardstein ohne Zustimmung des Forstbetriebs Schliersee ist untersagt! Sollten also Bohrarbeiten – auch auf anderen Staatswaldflächen - geplant sein, müsst ihr im Vorfeld mit uns Kontakt aufnehmen und abklären, ob das genehmigt werden kann. Ansonsten riskiert ihr, dass die Routen von euch oder auf eure Kosten wieder entfernt werden müssen.